Am 18. Mai 2020 ratifizierte die Europäische Kommission den Vorschlag Belgiens zur Verkleinerung der ASP-Infektionszone in der Provinz Luxemburg. Die belgischen Behörden hatten diese Zone, in der die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausschließlich bei Wildschweinen nachgewiesen wurde, erfolgreich eingerichtet, um die Kontamination von Hausschweinen zu verhindern. "Die Verkleinerung der Zone ist ein positives Signal an die Länder, die den Import von belgischem Schweinefleisch ausgesetzt haben", so Denis Ducarme, belgischer Landwirtschaftsminister.
Unmittelbar nach der Feststellung der Afrikanischen Schweinepest bei zwei verendeten Wildschweinen am 13. September 2018 hat die Föderale Agentur Belgiens für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) in Absprache mit der Europäischen Kommission und den Ministern eine "Infektionszone" sowie eine "Pufferzone" eingerichtet. Die wenigen Hausschweine in der Fundzone wurden zwischen dem 27. September und 3. Oktober 2018 präventiv gekeult. Das Fleisch dieser Schweine gelangte weder in die Nahrungskette, noch wurde es in der Futtermittelindustrie verwendet.
ANERKENNUNG DER ERFOLGREICHEN MASSNAHMEN
Innerhalb der Infektionszone wurden unverzüglich zahlreiche Kontrollmaßnahmen initiiert:
- Zoneneinteilung,
- Entfernung der Wildschweinkadaver
- Vollständiges Verfütterungsverbot,
- Spezifische Jagdvorschriften inklusive intensiver Bejagung in der betreffenden Zone, was dazu führte, dass innerhalb der Zone II nahezu der gesamte Wildschweinbestand dezimiert wurde
- Verbot von Waldspaziergängen und teilweises Verbot von forstwirtschaftlichen Aktivitäten;
- Errichtung von mehr als 300 km konzentrisch platzierten Zäune.
Die angrenzenden Zonen und Haustierbestände wurden aktiv überwacht. Dank des Maßnahmenpaketes ist es erfolgreich gelungen, die ASP innerhalb der betroffenen Zone einzugrenzen. Der letzte Fund eines ASP-positiven “frischen” Wildschweinkadavers innerhalb der Zone datiert vom 11. August 2019. Seitdem wurden lediglich sechs Funde von ASP-infizierten Knochen von Wildschweinen gemacht, die mehrere Monate vor ihrer Entdeckung verendet waren.
VERKLEINERUNG DER INFEKTIONSZONE
Belgien schlug daher vor, die abgegrenzte Zone zu verkleinern. Dieser Vorschlag wurde nunmehr von der Europäischen Kommission ratifiziert. Die Verkleinerung (schraffiert) betrifft einen Teil der "Infektionszone" (Zone II) in der Pufferzone (Zone I), eine Zone, in der seit dem Fund des letzten ASP-positiven Wildschweins am 17. Februar 2019 keine infizierten Tiere mehr nachgewiesen wurden.
KONTINUIERLICHE BEOBACHTUNG INNERHALB UND AUSSERHALB DER ZONEN SOWIE AKTIVE ÜBERWACHUNG DER HAUSSCHWEINBESTÄNDE EBNEN DEN WEG ZU VOLLSTÄNDIGEM ASP-FREIEN STATUS
Seit dem ersten ASP-positiven Befund eines Wildschweinkadavers ist es Belgien erfolgreich gelungen, die Hausschweinerzeugung und Wildschweinzüchtung ASP-frei zu halten. Wenn kein infiziertes Wildschwein mehr nachgewiesen wird, könnte Belgien im Herbst 2020 seinen ASP-freien Status für alle Schweine wiedererlangen.
Denis Ducarme, belgischer Landwirtschaftsminister: "Wir müssen wachsam bleiben, um unserem Land seinen ASP-freien Status zurückzugeben. Dies würde zur Abschaffung der letzten Exportembargos für unser Schweinefleisch führen".
Während der gesamten Zeit blieb belgisches Schweinefleisch virusfrei und sowohl für den Verzehr als auch den Export geeignet. Der innergemeinschaftliche Handel mit belgischem Schweinefleisch konnte daher frei fließen. Einige Drittländer setzten jedoch die Einfuhr von belgischem Schweinefleisch aus. Die Ratifizierung durch die Europäische Kommission ist ein wichtiger Schritt zur Wiedereröffnung dieser Märkte.
Für rezente Informationen zu den getroffenen Maßnahmen und zur aktuellen Situation in Belgien konsultieren Sie bitte die Website www.fasfc.be/outbreaks-african-swine-fever